Sollte Ihre Forderung durch uns außergerichtlich nicht beigetrieben werden können, entstehen Ihnen bei uns aufgrund unserer Zusage folgende Kosten:
Bei Forderungen
bis 1.000,00 EURO – 50,00 EURO netto
bis 5.000,00 EURO – 100,00 EURO netto
über 5.000,00 EUO – 150,00 EURO netto
zzgl. Auslagen wie z.B. Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Ermittlungskosten etc.
Sollte ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Forderung erforderlich werden, bemisst sich unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
ANWALTSINKASSO
JÜRGEN GERIGK
Steinstrasse 34
47441 Moers
Telefon: 02841 99 85 80
Telefax: 02841 99 85 8-29
mail@anwaltsinkasso-gerigk.de
www.anwaltsinkasso-gerigk.de